Vorteile auf einen Blick

 

Hohe Transparenz im Abrechnungsverfahren nach § 301a, § 302 SGB V sowie § 105 SGB XI

Professionelle Prüfung durch Fachpersonal aus den Bereichen Sozialversicherung, Pharmazie, Sanitätsfachhandel, Physiotherapie und Pflegediensten

Qualitätssicherung und Prozessoptimierung im Prüfverfahren nach § 301a, § 302 SGB V sowie § 105 SGB XI

Auf Wunsch Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenkassen in den jeweiligen Fachbereichen

Optimaler Service durch Flexibilität und Direktbetreuung